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Taufe, Abendmahl und Kirchliche Trauung

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen in der Evangelischen Kirche von Westfalen alle Menschen, die getauft sind, am Abend- mahl teilnehmen. Bislang war die Zulassung mit der Konfirmation verbunden. Nun werden auch schon kleinere Kinder mit uns zum Tisch des Herrn kommen, um Brot und Kelch zu teilen. Wir nehmen das zum Anlass, Kinder und Eltern verstärkt auf das Mitfeiern des Abendmahls vorzubereiten.

 

Da die Taufe ein für allemal gültig ist, geht die Zulassung zum Abendmahl nun nicht mehr durch einen Kirchenaustritt verloren. Ausgeweitet wurde zudem die Möglichkeit, eine Kirchliche Trauung zu feiern.

 

Mussten die Eheleute bislang beide einer christlichen Kirche angehören, so kann die Trauung nun auch gefeiert werden, wenn ein Partner oder eine Partnerin einer anderen Religion angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist. Eine oder einer von beiden muss allerdings evangelisch sein.

 

Auch gleichgeschlechtliche Eheleute dürfen getraut werden.

 

Dagmar Schröder