Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung der EKvW

Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung der EKvW

Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung der EKvW

# Landeskirche

Auf dem Weg zu einer neuen Kirchenordnung der EKvW

Die Evangelische Kirche von Westfalen überarbeitet ihre Kirchenordnung – mit einem klaren Ziel: mehr Verständlichkeit und Flexibilität. Viele Regelungen stammen aus einer anderen Zeit und werden heute kaum noch genutzt. Die Frage lautet daher: Hat das eine Funktion oder kann das weg?

In der Kirchenordnung (KO) halten wir unsere grundlegende Verständigung fest, wer wir als Kirche sein wollen, was wir tun und wie wir funktionieren. Sie ist als Kirchenverfassung das „Grundgesetz“ der Evangelischen Kirche von Westfalen. Unsere Kirchenordnung wurde zwar immer wieder angepasst. Trotzdem merkt man ihr an, dass sie aus dem Jahr 1953 stammt. Zu den rasanten Entwicklungen im Heute passt sie nicht immer.

Präses Dr. Adelheid Ruck-Schröder beschreibt es so: „Die Evangelische Kirche von Westfalen ist in vielen Bereichen in novativ unterwegs. Und dafür brauchen wir auch eine innovative Kirchenordnung.“


Die EKvW hat dafür eine eigene Seite mit allen Informationen aufgebaut. Dort ist beschrieben, wie Sie sich beteiltigigen können, wie diese Beteiligung wird, erste Textentwürfe vom Grundartikel und eine zugehörige Umfrage wie auch online-Termine zum Austausch.

Zur Webseite für die neue Kirchenordnung

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