Taufe - Pate werden
Mit der Taufe wird ein Kind in die Gemeinschaft der Gemeinde aufgenommen. Gebete, Lieder und Fürbitten greifen den Dank der Familie für ihr neues Mitglied auf und richten sie an Gott, bringen aber auch die Eltern und Paten mit ihrer neuen Verantwortung vor Gott. Durch das Patenamt werden Eltern Menschen an die Seite gestellt, die sie in der Sorge um das Kind unterstützen.
Weitere Informationen, auch über mögliche Tauftermine, erhalten sie bei unseren Pfarrer/innen oder im Gemeindebüro.
Pate werden - ein schönes Amt.
Neuregelungen der Landeskirche zum Patenamt
Wie viele Paten brauche ich eigentlich, damit mein Kind getauft werden kann? Und müssen alle evangelisch oder überhaupt in der Kirche sein? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Broschüre "Mein Patenamt".
Hintergrund ist die Neuregelung dieses Amtes in der Evangelischen Kirche von Westfalen. Bislang galt, dass mindestens ein Pate evangelisch sein musste. Das soll auch weiterhin die Regel sein. Findet sich aber trotz intensiver Bemühungen kein evangelischer Pate, gilt künftig: Mindestens ein Pate muss einer der elf Kirchen mit gegenseitiger Taufanerkennung angehören ("Magdeburger Erklärung"). In Ausnahmefällen können Kinder in Zukunft auch ohne Paten getauft werden. Dafür muss aber mindestens ein Elternteil evangelisch sein. Mit den von der Landessynode beschlossenen Änderungen soll der "veränderten gesellschaftlichen und kirchlichen Wirklichkeit Rechnung getragen" und gleichzeitig das Patenamt gestärkt werden.
Der Regelfall sieht ab jetzt so aus: Es gibt mindestens eine Patin oder einen Paten. Sie sollen der evangelischen Kirche angehören, sie müssen aber auf jeden Fall Mitglied einer Kirche sein, die die Magdeburger Erklärung unterzeichnet hat. Bei Bedarf unterstützt der Pfarrer oder die Pfarrerin die Eltern bei der Suche nach geeigneten Paten. Bleibt das erfolglos, kann das Kind ausnahmsweise mit Zustimmung des Presbyteriums doch getauft werden. Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil ist evangelisch.
Taufe, Abendmahl und kirchliche Trauung
Seit dem 1. Januar 2020 dürfen in der Evangelischen Kirche von Westfalen alle Menschen, die getauft sind, am Abendmahl teilnehmen. Bislang war die Zulassung mit der Konfirmation verbunden. Nun werden auch schon kleinere Kinder mit uns zum Tisch des Herrn kommen, um Brot und Kelch zu teilen. Wir nehmen das zum Anlass, Kinder und Eltern verstärkt auf das Mitfeiern des Abendmahls vorzubereiten.
Da die Taufe ein für allemal gültig ist, geht die Zulassung zum Abendmahl nun nicht mehr durch einen Kirchenaustritt verloren. Ausgeweitet wurde zudem die Möglichkeit, eine kirchliche Trauung zu feiern.
Mussten die Eheleute bislang beide einer christlichen Kirche angehören, so kann die Trauung nun auch gefeiert werden, wenn ein Partner oder eine Partnerin einer anderen Religion angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist. Eine oder einer von beiden muss allerdings evangelisch sein. Auch gleichgeschlechtliche Eheleute dürfen getraut werden.
Die Magdeburger Erklärung
Am 29. April 2007 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Kirche, orthodoxe und altorientalische Kirchen sowie Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand in einem ökumenischen Gottesdienste im Magdeburger Dom statt.
Weitere Informationen zum Patenamt gibt es unter
https://www.mein-patenamt.de/#c1824
Dort sind sämtliche Informationen übersichtlich geordnet und zusammengefasst.
Die Broschüre kann als Einzelexemplar kostenlos bestellt werden beim Evangelischen Presseverband für Westfalen und Lippe sowie im Internet: