27/05/2025 0 Kommentare
Neue Zuständigkeiten bei Bestattungen - Wochen statt Bezirke
Neue Zuständigkeiten bei Bestattungen - Wochen statt Bezirke
# Neuigkeiten

Neue Zuständigkeiten bei Bestattungen - Wochen statt Bezirke
Ab dem 1. Juni 2025 ändern sich die pastoralen Zuständigkeiten bei Bestattungen in den Kirchengemeinden Steinhagen und Brockhagen. Die Aufteilung in Bezirke wird für Bestattungen aufgehoben. Die Pfarrpersonen werden für einzelne Wochen zuständig sein und sind für alle Bestattungen in Steinhagen und Brockhagen verantwortlich, die in „ihrer“ Woche stattfinden. Selbstverständlich bleibt es weiterhin möglich, sich eine Pfarrperson der Wahl zu wünschen. Die Wünsche und Vorstellungen der Angehörigen stehen bei uns auch weiterhin an erster Stelle.
Die personellen Veränderungen und die Reduzierung der Pfarrstellen machen es notwendig, die pfarramtlichen Zuständigkeiten für Bestattungen neu zu regeln. Die Zuständigkeit für Bezirke hat lange Zeit als verlässliches Modell funktioniert; aufgrund der Reduzierung der Pfarrstellen und der dynamischen Veränderungsprozesse erweist sich das Modell mittlerweile als zu unflexibel und damit als nicht zukunftsfähig. Um in Zukunft gesicherte und verbindliche Zuständigkeiten zu gewährleisten, müssen neue Modelle entwickelt werden. Das Pfarrteam der Kirchengemeinden Steinhagen und Brockhagen wird ab dem 1. Juni 2025 ein Wochenmodell für alle anstehenden Bestattungen in Steinhagen und Brockhagen erproben. Für jede Woche ist also eine Pfarrperson die verbindliche Ansprechperson für alle anfallenden Bestattungen. Diese Lösung gilt zunächst testweise für ein Jahr und wird dann entweder entfristet oder überarbeitet.
Wenn Sie also nach den Zuständigkeiten bei Bestattungen gefragt werden, ist die Antwort ganz einfach: Das Pfarrteam aus Steinhagen und Brockhagen ist für Sie da. Die Bestattungsunternehmen wird Sie über die zuständige Pfarrperson für ihre Beerdigungswoche informieren. Selbstverständlich können Sie sich auch eine andere Pfarrperson aus dem Team wünschen.
Das Wochenmodell bringt einige Vorteile. Es bietet gesicherte und verbindliche Zuständigkeiten bei Bestattungen für Trauerfamilien und Gemeindemitglieder sowie für die Bestattungsunternehmen und Friedhofsämter: Bisher musste nach dem Bezirk geschaut werden und dann geprüft werden, ob die zuständige Pfarrperson im Dienst ist oder Urlaub hat und dann ggf. nach Ersatz gesucht werden. In dem neuen Modell muss lediglich geschaut werden, welche Pfarrperson zuständig ist und für Bestattungen Dienst hat. Das System ist zudem agil und anpassungsfähig in Bezug auf Urlaub, Krankmeldungen und resilienter gegenüber personellen Veränderungen. Da die Bezirke entfallen, müssen diese nicht bei jeder personellen Veränderung neu aufgeteilt werden.
Zusätzlich wird weiterhin Pfarrerin Beatrix Eulenstein die Kirchengemeinde bei Amtshandlungen im Rahmen ihrer Verbandspfarrstelle für Vertretungsdienst im Übergang unterstützten. Sie wird weiterhin 1–2 Bestattungen pro Woche übernehmen und damit das Pfarrteam bei Amtshandlungen entlasten.
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